

Praxis für Psychotherapie und Psychoanalyse
Dr. Vega Vallone
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Praxis für Psychotherapie und Psychoanalyse
Dr. Vega Vallone
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KOSTEN & ERSTATTUNG
Gesetzlich Versicherte Patient*innen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind kann ich die Leistungen seit dem 01.09.2020 direkt mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechen bzw. bei dieser beantragen.
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie stellen ein sog. Richtlinienverfahren dar. Es handelt sich somit um wissenschaftlich überprüfte und anerkannte Behandlungsverfahren, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Für eine direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötige ich lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.Privat versicherte Patient*innen
Soll eine Erstattung der Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe beantragt werden, ist das ebenfalls möglich, sofern Psychotherapie bei einem*r Psychologischen Psychotherapeuten*in in ihren Versicherungsleistungen enthalten ist. Bei Unsicherheiten diesbezüglich gibt Ihnen Ihre Versicherung gerne Auskunft. Bitte klären Sie daher vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie bei einem*r approbierten Psychologischen Psychotherapeuten*in mit Arztregister-Eintrag von Ihrer Krankenkasse erstattet wird. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Für Gesetzlich oder Privat versicherte Patient*innen erfolgen in der Regel eine sog. Psychotherapeutische Sprechstunde sowie mindestens zwei und maximal vier sog. Probatoriksitzungen á 50min. Dauer, bevor gemeinsam ein Antrag bei Ihrer Kasse gestellt wird. Meist wird dann zunächst eine "Kurzzeittherapie 1" von 12 Therapiesitzungen á 50 Min. Dauer beantragt, welche um eine "Kurzzeittherapie 2" von weiteren 12 Sitzungen verlängert werden kann. Bei gegebener Notwendigkeit wird eine "Langzeittherapie" beantragt. Die Einzelheiten erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Selbstzahler*innen und Coaching
Sie können meine Leistungen als Psychotherapeutin selbstverständlich auch privat als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab. In diesem Fall ist kein Antragsverfahren notwendig und Sie haben keine weiteren Formalitäten zu beachten.
Versicherte über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Es besteht für Sie eine Kostenübernahme über das Psychotherapeutenverfahren der DGUV. Dieses dient der zeitnahen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen, traumatischen Ereignissen oder Berufskrankheiten, um der Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegenzuwirken. In der Regel werden die Kosten von der DGUV in diesem Fall voll übernommen.
Kostenübernahmeverfahren bei Soldaten*innen der Bundeswehr und Angehörige der Polizei
Es besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Soldaten*innen möglich, sich in Privatpraxen behandeln zu lassen. In diesem Fall klären Sie die Kostenübernahme mit der Bundeswehr, bzw. der zuständigen Behörde. Sie benötigen dafür einen Termin beim Wehrpsychiater*in sowie die Ausstellung eines Überweisungsscheins und der Kostenübernahmeerklärung.
Die Kosten für Psychologische Beratung, Coaching, Supervision, Lehrtherapie und Paartherapie sind nicht von den Krankenkassen gedeckt.Die Einzelheiten erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.






